Dies ist der zweite Teil einer kleinen Serie rund um das Wahlrecht bei dieser Kommunalwahl. Folgende Teile sind bereits erschienen bzw. geplant:
- Was und wer wird bei der Kommunalwahl am 11.09.2011 gewählt?
- Wer ist bei der Kommunalwahl am 11.09.2011 wahlberechtigt?
- Wie wird bei der Kommunalwahl am 11.09.2011 gewählt?
- Wie werden die Sitze bei der Kommunalwahl am 11.09.2011 verteilt?
Wer ist wahlberechtigt?
Die lapidare Antwort lautet, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis wird man von Amts wegen eingetragen.
Konkreter ausgedrückt: Über aktives Wahlrecht, also das Recht zu wählen, verfügt, wer EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat.
Über passives Wahlrecht, also das Recht gewählt zu werden, verfügt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens einem Jahr EU-Bürger ist und seinem Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten im Wahlgebiet hat.
Quellen:
- Hinweise und Vordrucke zur anstehenden Kommunalwahl auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf
- Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2011, Seite des Niedersächsischen Landeswahlleiters
- Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems, Seite des Niedersächsischen Landeswahlleiters
- Kommunalwahlrecht in Niedersachsen auf wahlrecht.de
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem
- Niedersächsisches Kommunalwahlordnung im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem
- Hare-Niemeyer-System bei Wikipedia
- Hare-Niemeyer-System bei wahlrecht.de
- Kreistag des Landkreises Harburg
- Kreiswahl am 11. September 2011 – Informationen des Kreiswahlleiters des Landkreises Harburg
- Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf
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